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Gesamtrevision Nutzungsplanung: Ankündigung der öffentlichen Auflage

23. April 2024

Die Arbeiten zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Zusammenführung der beiden Bau- und Nutzungsordnungen von Laufenburg und Sulz hat einen Meilenstein erreicht. Der abschliessende Vorprüfungsbericht der kantonalen Abteilung Raumentwicklung vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt liegt mit Datum 29. August 2023 vor. Der Vorprüfungsbericht enthält Hinweise und Vorbehalte, welche in einer Endüberarbeitung mehrheitlich berücksichtigt werden konnten. Der revidierte Planungsstand zur Gesamtrevision Nutzungsplan liegt mit Datum 7. Februar 2024 vor und wurde durch den Stadtrat Laufenburg für die öffentliche Auflage freigegeben.

Die überarbeiteten Planungsinstrumente (Entwürfe Bauzonen- und Kulturlandpläne, Bau- und Nutzungsordnung) und die orientierenden Dokumente wie Planungsbericht, kantonaler Vorprüfungsbericht und Mitwirkungsbericht sollen im Mai 2024 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Der Start der öffentlichen Auflage wird mittels amtlicher Publikation im Amtsblatt sowie in der Neuen Fricktal Zeitung angezeigt. Bei der Öffentlichen Auflage kann gemäss § 24 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19.01.1993, SAR 713.100) Einwendung erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt.

Für die wertvollen und zahlreichen Mitwirkungseingaben wird den Teilnehmenden bestens gedankt. Die Eingaben werden anonymisiert im Mitwirkungsbericht als Bestandteil der öffentlichen Auflageakten aufgeführt. Darin wird zu den Mitwirkungseingaben konkret Stellung bezogen.

Die revidierte Nutzungsplanung wird die räumliche Entwicklung von Laufenburg mit deren Ortsteilen auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte hinaus prägen. Der Stadtrat sieht im vorliegenden Entwurf ein ausgewogenes und zukunftsgerichtetes Plan- und Regelwerk zu Gunsten einer weiterhin positiven Entwicklung von unseren vielseitigen Lebensräumen und dem starken Wirtschaftsstandort Laufenburg.

Stadtrat Laufenburg

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