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Finanzkommission Einwohnergemeinde

Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Stellungnahme zum Voranschlag und für die Prüfung der Gemeinderechnungen. Die Finanzkommission zählt in Laufenburg 3 Mitglieder, die durch Volkswahl für vier Jahre gewählt werden.

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