Kopfzeile

Inhalt

Finanzkommission Ortsbürgergemeinde

Die Finanzkommission ist gemäss § 12 des Ortsbürgergemeindegesetzes zuständig für dieselben Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Ortsbürgergemeinde wie jene der Einwohnergemeinde. Sie nimmt Stellung zum Voranschlag und prüft die Rechnungen der Ortsbürgergemeinde. Die Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde zählt in Laufenburg 3 Mitglieder, die durch Volkswahl für vier Jahre gewählt werden.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt