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Landschafts- und Landwirtschaftskommission

Die Landschafts- und Landwirtschaftskommission unterstützt und berät den Gemeinderat hinsichtlich der Wahrung der öffentlichen Interessen der Landwirtschaft sowie des Natur- und Landwirtschaftsschutzes.

Die Kommission besteht aus 5 Mitgliedern, welche für jeweils vier Jahre gewählt werden.

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