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Abmeldung

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Persönlicher Ausweis


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Ausländerausweis


Neu haben Sie die Möglichkeit, die Abmeldung online zu erfassen: Link eUmzug

 

Preis

gratis

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