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Heirat

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt rechtsgültig geschlossen. Religiöse Eheschliessungen, freie Trauungen und andere Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.

 

Ehevorbereitungsverfahren

Vor der Trauung ist das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, wofür das Gesuch wahlweise auf dem für den Wohnort des Bräutigams oder der Braut zuständigen Zivilstandsamt eingereicht werden muss.

Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem Trauungstermin durchgeführt werden.

Das Gesuchsformular (Download siehe unten) ist integrierender Bestandteil der einzureichenden Dokumente.

Schweizerbürger benötigen zudem jeweils eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass.

Für ausländische Staatsangehörige sind eventuell weitere Dokumente nötig, die von Land zu Land unterschiedlich sind, ebenso wie deren Beschaffungsdauer.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig (d. h. 4 – 5 Monate vor dem geplanten Trauungstermin) und in jedem Fall vor der Beschaffung der Dokumente bei uns.

Eine im Ausland wohnhafte Person muss das Ehevorbereitungsverfahren auf der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft, Konsulat) im Ausland einleiten, auch wenn die Partnerin / der Partner in der Schweiz Wohnsitz hat.

Nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann die Trauung auf jedem Schweizer Zivilstandsamt oder im Ausland erfolgen.

 

Ziviltrauung

Das Trauungsdatum kann bei uns ein Jahr im Voraus telefonisch oder am Schalter reserviert werden.

Trauungen können stattfinden von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr.

Zusätzlich bieten wir an jeweils einem Samstag pro Monat ebenfalls Trauungstermine an (von April bis und mit September zwischen 08.30 Uhr und 14.00 Uhr, von Oktober bis und mit März zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr).

Wir bitten Sie, vor der Weitergabe Ihres Wunschtermins an Dritte (Einladungen verschicken, Lokalitäten reservieren etc.) diesen mit uns abzusprechen.

 

Trauungslokale

Trauungen finden grundsätzlich im ordentlichen Trauungszimmer unseres Amtes an der Gerichtsgasse 80 statt. Es bietet Platz für max. 30 Personen (Sitzplätze) und ist rollstuhlgängig. 

Als ausserordentliche Trauungslokale können wir anbieten:

  • einen Trauungsraum im Rehmann Museum im Schimelrych 12 in Laufenburg (bietet Platz für 50 Personen, mit Steinway-Flügel, mit Zugang zum grosszügigen Skulpturengarten, vollständig rollstuhlgängig, gastronomisches Angebot durch das integrierte Bistro „Erwin’s“)

  • das Foyer der Stadthalle Laufenburg (geeignet für Gesellschaften ab ca. 50 Personen, rollstuhlgängig)

  • die Stadthalle Laufenburg (geeignet für grosse Gesellschaften ab ca. 100 Personen, rollstuhlgängig)

Die Benützung der ausserordentlichen Trauungslokale ist mit Mehrkosten verbunden.
Unter den Dokumenten finden Sie Bilder zu den Trauungslokalen. 
 

Gebühren

Über die anfallenden Gebühren informieren wir Sie gerne anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens.

 

Zugehörige Objekte

Name
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Skulpturengarten_fur_Aperos_im_Rehmann_Museum.jpg Download 2 Skulpturengarten_fur_Aperos_im_Rehmann_Museum.jpg
Trauungslokal_Rathaus.jpg Download 3 Trauungslokal_Rathaus.jpg
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Trauungszimmer_Stadthalle_Foyer.jpg Download 6 Trauungszimmer_Stadthalle_Foyer.jpg
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