Alle Todesfälle, welche in unserem Zivilstandskreis eingetreten sind, müssen von unserem Amt beurkundet werden. Todesfälle sind umgehend, spätestens jedoch innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Anschliessend kann mit dem Bestattungsamt bzw. der Gemeindekanzlei des Wohnortes die Beisetzung organisiert werden. In seltenen Fällen wird die verstorbene Person nicht am Wohnort beigesetzt. In diesem Fall ist das zuständige Bestattungsamt zu kontaktieren.
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