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Namensänderung

Im Gegensatz zur Namenserklärung nach Scheidung gibt es auch noch die ordentliche Namensänderung.

Für diese ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig, sofern Sie im Kanton Aargau wohnhaft sind. Gesuchsformulare können direkt heruntergeladen werden.

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