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Zivilstandsereignis im Ausland

Bei Zivilstandsereignissen, welche im Ausland eingetreten sind, ist es für Schweizer Staatsangehörige wichtig, dass sie das Ereignis umgehend der Schweizer Vertretung in diesem Land melden. Die Schweizer Vertretung veranlasst die korrekte Weiterleitung der Meldung in die Schweiz.
 
Beachten Sie dazu die Hinweise des Kantons Aargau.

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