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Der Heimatschein kann nur für eine Bürgerin / einen Bürger einer unserer Partnergemeinden ausgestellt werden. Er wird grundsätzlich nur an die betroffene Person und nicht an Dritte abgegeben. Der Heimatschein muss bei Erlangen der Volljährigkeit, bei Änderung des Zivilstandes, des Namens oder der Bürgerrechte neu erstellt werden. Pro Person darf nur ein gültiger Heimatschein im Umlauf sein. Bei Verlust des Heimatscheins informieren wir Sie über das weitere Vorgehen unter Telefon 062 869 10 20.
Der Heimatschein kostet Fr. 25.00 zuzüglich Porto.
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