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Grüngutentsorgung; betriebsspezifische Abfälle von Gärtnereibetrieben

20. Mai 2025

In Vergangenheit wurde regelmässig festgestellt, dass die von den Einwohnerinnen und Einwohnern finanzierte Grüngutentsorgung zweckwidrig durch Gartenbaubetriebe und Gärtnereien genutzt wird. Die Entsorgung des im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erlangten Grüngutabfalls in den kommunalen Sammelstellen ist nicht verursachergerecht und verboten. Um eine solche Vermengung dieser Abfallarten in Zukunft vermeiden zu können, wird allen Gärtnereibetrieben in der Region ein Schreiben entsendet, um sie auf das Verbot der Entsorgung von betriebsspezifischen Abfälle aufmerksam zu machen.
Die Herausgabe des privaten Schlüssels an Gärtnereibetriebe für den Zugang zu den Grüngutmulden ist in diesem Zusammenhang nicht rechtens. Alle Einwohnerinnen und Einwohnern werden gebeten, die Herausgabe des Schlüssels ab sofort zu unterlassen.

Der Stadtrat Laufenburg dankt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, damit die Finanzierung der Grüngutentsorgung künftig verursachergerecht erfolgt.