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Namenserklärung
Wer durch eine Heirat vor dem 01.01.2013 seinen Familiennamen geändert hat, kann seinen Ledignamen jederzeit wieder annehmen. Dies gilt auch für eine Namenserklärung nach Scheidung.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt | 062 869 11 30 | zivilstandsamt@laufenburg.ch |