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Geschlechtsänderung

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihre(n) Vornamen ab 01.01.2022 rasch und unbürokratisch mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt ändern.

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Nach telefonischer Terminvereinbarung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.