Steuererklärung 2022
Versand und Einreichungsfrist
Demnächst werden Sie die Steuererklärung erhalten, welche bis zum 31. März 2023 eingereicht werden muss. Für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 müssen keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen folgen ab dem 1. Juli 2023.
Neuerungen auf den 1. Januar 2022
Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen erhöht sich für gemeinsam steuerpflichtige Eheteile bzw. PartnerInnen von bisher CHF 4'000 auf CHF 6'000 und für die übrigen Steuerpflichtigen von CHF 2'000 auf CHF 3'000 pro Jahr.
Kinderbetreuungskosten, Anteil Lebenshaltungskosten
Der von den Kinderbetreuungskosten nicht abzugsfähige Anteil an Lebenshaltungskosten reduziert sich von bisher 25 % auf 10 %.
Geldwerter Vorteil für den Arbeitsweg bei einem Geschäftsfahrzeug
Der Privatanteil für ein Geschäftsfahrzeug erhöht sich von 9.6 % auf 10.8 % pro Jahr. Durch diese Erhöhung werden mit diesem Privatanteil auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Die bisher allfällig vorgenommene Aufrechnung für einen geldwerten Vorteil für den Arbeitsweg fällt somit mit dieser Erhöhung des Privatanteils weg.
EasyTax 2022
Mit EasyTax füllen Sie Ihre Steuererklärung einfach und schnell digital aus. Das EasyTax-Programm 2022 (inkl. unterjährige Steuererklärung 2023) steht ab 24. Januar 2023 unter www.ag.ch/steuern zur Verfügung stehen.
Stadt Laufenburg
Steuern
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steuern@laufenburg.ch
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