Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom November 2023
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Die Einwohnergemeinde-Versammlung vom 16. November 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2023
- Abgelehnt: Genehmigung des Oberflächengestaltungskonzepts der Altstadtsanierung 3. Etappe Variante A
- Genehmigung des Oberflächengestaltungskonzepts der Altstadtsanierung 3. Etappe Variante B inkl. den folgenden Abänderungsanträgen:
- Der Brunnen soll nicht um ca. 20 cm abgesenkt werden;
- Keine Schleppstufen in der Marktgasse;
- Keine Bäume auf dem Marktplatz;
- Pflästerung analog der Belagssanierung 1. und 2. Etappe (Bogen- anstatt Reihenpflästerung)
- Verpflichtungskredit per CHF 280‘000.00 für den Gesamtrückbau der Liegenschaft Schützen (inkl. Abänderungsantrag zu Reduktion des Kredits von CHF CHF 360'000.00 auf CHF 280'000.00).
- Verpflichtungskredit per CHF 555‘000.00 für diversen Sanierungen im Schulhaus Blauen
- Zurückgewiesen: Verpflichtungskredit per CHF 450‘000.00 für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf der Dreifachturnhalle Blauen (Auftrag zur Prüfung und Vorlage von Photovoltaikanlagen im eigenen Gemeindegebiet – bspw. Werkhof, Turnhalle Sulz etc.).
- Verpflichtungskredit per CHF 285‘000.00 für die Sanierung der Technik im Schwimmbad Laufenburg
- Verpflichtungskredit per CHF 165‘000.00 für die Projektierung und Ausführungsplanung der Fernwärmeleitungen des restlichen Perimeters des Wärmeverbunds II
- Verpflichtungskredit per CHF 55‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung beim Reservoir Grosshalden in Sulz
- Verpflichtungskredit per CHF 40‘000.00 für die Projektierung der Alternativvariante des Hochwasserschutzprojektes Blauenbächli
- Genehmigung des Budgets 2024 und Festsetzung des Steuerfusses (inkl. Abänderungsantrag zur Beibehaltung der Vereinsbeiträge von CHF 300.00/Jahr).
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom 17. November 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Protokoll der letzten Versammlung vom 16. Juni 2023
- Beratung des Budgets 2024
Zehn Prozent der stimmberechtigten Einwohner (für die Traktanden der Einwohnergemeinde) bzw. der Ortsbürger (für die Traktanden der Ortsbürgergemeinde) können bis zum 27. Dezember 2023 verlangen, dass einer der genannten Beschlüsse der Urnenabstimmung zu unterziehen ist. Für die Einreichung des Referendums kann bei der Stadtkanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Stadtkanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 062 869 11 00 | stadtkanzlei@laufenburg.ch |