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Temporäre Verkehrsbeschränkung, Werkstrasse in Laufenburg

12. Juni 2025

Anlässlich der laufenden Bauarbeiten «Neubau Technologiezentrum Laufenburg» und dem damit verbundenen Baustellenverkehr soll auf dem angrenzenden Strassenabschnitt der Gemeindestrasse Werkstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden. Das vorläufige Temporegime gilt ab Aufstellung der Signalisation für die gesamte Dauer der Bauarbeiten vom Juni 2025 bis voraussichtlich im Juni 2027.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt (Beschluss Stadtrat vom 26. Mai 2025):

Stadtrat Laufenburg
5080 Laufenburg
Werkstrasse Laufenburg
Aufstellen von drei Signaltafeln «Höchstgeschwindigkeit 30 km/h»

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung ist innert 30 Tagen seit Publikation im Kantonalen Amtsblatt (12.06.2025) beim Stadtrat Laufenburg, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Name Telefon Kontakt
Bauverwaltung 062 869 11 40 / 079 211 30 74 bauverwaltung@laufenburg.ch