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Organisation der Ortsbürgergemeinde


Die Ortsbürgergemeinden stellen die älteste Organisation des Aarg. Gemeinwesens dar, aus welcher sich mit der Aarg. Staatsverfassung vom 15. April 1831 die Einwohnergemeinden entwickelten.

Die Ortsbürgergemeinde Laufenburg besteht aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechtes sind und ihren gesetzlichen Wohnsitz in Laufenburg haben.

Die Ortsbürgergemeinde Laufenburg hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens:
 

Liegenschaften, Grundstücke, Wald, Kapitalien, usw.


Sofern ihre Mittel ausreichen, obliegt ihr im Weiteren:

  1. Die Förderung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung kultureller und sozialer Werke der Gemeinde Laufenburg.
  2. Die Beteiligung an den Bestrebungen zur Erhaltung und Verschönerung des Orts- und Landschaftsbildes von Laufenburg.
  3. Die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selbst stellt.
     

Für die Finanzierung der Ortsbürgergemeinde werden keine Steuern erhoben. Die Finanzierung erfolgt durch das Vermögen respektive dem Ertrag aus den Liegenschaften.

 

Liegenschaften

  • Rathaus
  • Gerichtsgebäude
  • Haus am Schlossberg - Gerichtsgasse 79 und 80
    • Regionales Zivilstandesamt
    • Gästehaus mit 8 Zimmern
    • Wohnhaus mit 7 Wohnungen
       
  • MFH Vogtsmattweg 8 - 6 Wohnungen
  • MFH Im Eigen 12 - 6 Wohnungen
  • MFH Alte Schule - 4 Wohnungen
     
  • Schlossberganlage und Schlossbergmatte
    mit Burgfried, Mauern und Türmen sowie Parkplatz Burgmatte Nord