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Temporäre Verkehrsanordnungen Schulbeginn 2026/2027

5. August 2026

Anlässlich des zunehmenden Verkehrsaufkommens im Gemeindegebiet wurden wiederholt gefährliche Situationen im Strassenverkehr festgestellt (Zunahme an quartierfremdem Verkehr, Überholmanöver, unangepasste Geschwindigkeiten). Der Stadtrat Laufenburg nimmt sich dieser dringlichen Problematik an und hat insbesondere im Hinblick auf den Start des neuen Schuljahres 2026/2027 temporäre Massnahmen zur Verbesserung und Überprüfung der Verkehrssicherheit beschlossen.

 

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21, siehe Art. 107 Abs. 2) werden folgende örtlichen und temporären Verkehrsanordnungen vor Veröffentlichung einer Verfügung, da dies die Verkehrssicherheit unmittelbar erfordert, während höchstens 60 Tagen angeordnet:

 

Im Ortsteil 5080 Laufenburg

  • Bannweg, ab Knoten Kaisterstrasse (K462)
  • Dürrenbächlistrasse, ab Knoten Kaisterstrasse (K462)
  • Hintere Bahnhofstrasse, ab Knoten Kaisterstrasse (K462)
  • Hintere Bahnhofstrasse, ab Knoten Schützenweg

Allgemeines Fahrverbot, Signal 2.01, Zusatztext: Zubringer gestattet, Velos und Mofas gestattet

 

Der Ausweichverkehr im Gebiet südlich der Bahnlinie SBB in Laufenburg hat zugenommen und führt zu gefährlichen Überholmanövern auf den öffentlichen Strassen. Insbesondere beeinträchtigt der quartierfremde Verkehr die Verkehrssicherheit auf den Schulwegen.

 

Im Ortsteil 5085 Sulz

  • Hinterdorfstrasse, ab den Knoten Kleinstadt, Langemattstrasse, Hauptstrasse (K456)
  • Schramet, ab den Knoten Germattstrasse, Hauptstrasse (k456)
  • Allmendweg
  • Oberhuusweg

Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, Signal 2.59.1 «Tempo-30-Zone»

 

Umsetzung und Gültigkeit

Die oben aufgeführten Signalisationen werden aufgrund der Dringlichkeit (Verkehrssicherheit) und des zeitnahen Schulbeginns umgehend aufgestellt und gelten nach den Sommerferien per Schulbeginn vom 10. August 2026 bis Anfang Herbstferien vom 28. September 2026.

 

Stadtrat Laufenburg

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Signalisationsplan Tempo-30-Zone (PDF, 668 kB) Download 0 Signalisationsplan Tempo-30-Zone