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Kantonales Feuerverbot im Wald und am Waldrand – Bestimmungen für Laufenburg
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandgefahr neu auf der Stufe 4 («grosse Waldbrandgefahr») festgelegt. Das zuvor geltende absolute Feuerverbot im Freien wurde vom Kanton teilweise gelockert – im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe gelten jedoch weiterhin strikte kantonale Vorschriften, die auch im gesamten Gemeindegebiet von Laufenburg zwingend einzuhalten sind.
Bitte beachten Sie ab sofort die folgenden Bestimmungen für unser Gemeindegebiet:
Was ist VERBOTEN?
- Das Entfachen von Feuern aller Art im Wald sowie im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand ist im gesamten Kanton – und somit auch in Laufenburg – strikt untersagt.
- Das Verbot gilt ausdrücklich auch für alle fest eingerichteten Picknick- und Grillplätze der Gemeinde, die sich im Wald oder in der 50-Meter-Zone befinden.
- Das Entfachen von Feuern in unbefestigten Feuerstellen (z. B. einfache Feuerringe auf dem Boden) ist auch ausserhalb des Waldes im gesamten Offenland und im Siedlungsgebiet verboten.
Was ist ERLAUBT (unter grosser Vorsicht)?
- Das Grillieren in befestigten Feuerstellen sowie die Nutzung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet (z. B. im eigenen Garten oder auf dem Balkon) ist wieder zulässig – vorausgesetzt, der Abstand zum Waldrand beträgt mehr als 50 Meter.
- Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem und verantwortungsvollem Einsatz auch im Wald erlaubt.
- Das kantonale Feuerwerksverbot wurde aufgehoben. Es gelten wieder die regulären Bestimmungen unserer Gemeinde (Feuerwerk ist nur an Bundesfeier und Silvester ohne Bewilligung erlaubt).
Allgemeine Verhaltensregeln
- Werfen Sie niemals brennende Streichhölzer oder Raucherwaren weg.
- Verzichten Sie bei starkem Wind im Freien komplett auf das Feuern (Gefahr durch Funkenflug).
- Lassen Sie erlaubte Grillfeuer niemals unbeaufsichtigt und löschen Sie diese vor dem Verlassen vollständig.
Der Stadtrat kann bei einer Verschärfung der Lage lokale Verschärfungen erlassen. Bitte helfen Sie mit, unsere Wälder und Wohngebiete zu schützen. Bei Bränden oder gefährlicher Rauchentwicklung ist sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 zu alarmieren.
Weitere Details können dem Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gefunden werden.
Stadtrat Laufenburg
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtkanzlei | 062 869 11 00 | stadtkanzlei@laufenburg.ch |