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Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger

Die Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger dient der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz und das Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991.

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