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Familienforschung

Die Register im Regionalen Zivilstandsamt Laufenburg sind nicht öffentlich zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten oder die Einsicht in die Register zu Forschungszwecken gelten die Vorschriften des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige telefonische Terminreserveration beim Regionalen Zivilstandsamt notwendig.