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Stadt Laufenburg, Öffentliche Auflage Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (a) / Aufhebung Sondernutzungspläne (b)

12. Juni 2024

Unter folgendem Link können die Unterlagen eingesehen werden:

https://www.dropbox.com/scl/fo/nu5vqj8enrys5r2jdd4xr/AFDqgJPb060Bcbwojop8ajY?rlkey=8m5i3mphviwibg1hgp774je0m&st=obvs1dgn&dl=0

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a) Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Mit Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss § 24 Abs. 1 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993, Baugesetz, SAR 713.100) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen öffentlich auf in der Zeit vom 14. Juni bis 15. Juli 2024 auf der Stadtkanzlei Laufenburg im Rathaus, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Ergänzend dazu sind die Unterlagen auf der Internetseite www.laufenburg.ch unter der Rubrik "Neuigkeiten" einsehbar.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

b) Aufhebung Sondernutzungspläne

Im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde die Aufhebung von Sondernutzungsplänen geprüft und entsprechend im Planungsbericht zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung integriert und dort auch ausgewiesen. Die wesentlichen Verfahrensschritte der Aufhebung der Sondernutzungspläne sollen parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung durchgeführt werden. Die Aufhebung der Sondernutzungspläne stellt jedoch ein eigenes, von der Gesamtrevision, losgelöstes Verfahren dar. Dennoch bestehen Abhängigkeiten in Bezug auf vorgesehene Auszonungen und neuer Bauzonenbestimmungen, welche erst nach Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Rechtskraft erwachsen werden.

Aufzuhebende Sondernutzungspläne:

  • Kommunaler Überbauungsplan «WasenhaldeKrottenhalde», genehmigt am 20. August 1991 inkl. Teiländerung, genehmigt am 29. Mai 2002
  • Kommunaler Überbauungsplan "Steinliacher", genehmigt am 19. Januar 1982
  • Kommunaler Überbauungsplan "SelmattHofstetten", genehmigt am 22. Dezember 1992

Der ergänzende Planungsbericht mit Erläuterungen zur Aufhebung der rechtskräftigen Sondernutzungspläne und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen öffentlich auf in der Zeit vom 14. Juni bis 15. Juli 2024 auf der Stadtkanzlei Laufenburg im Rathaus, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Ergänzend dazu sind die Unterlagen auf der Internetseite www.laufenburg.ch unter der Rubrik "Neuigkeiten" einsehbar.

Gemäss § 3 BauG kann in begründeten Fällen die Mitwirkung mit dem öffentlichen Einwendungsverfahren nach § 24 BauG zusammengelegt werden. Mit der Aufhebung der Sondernutzungspläne gelten für die entsprechenden Gebiete die neuen Rechtsbestimmungen der Grundordnung der revidierten Nutzungsplanung. Die mit der Aufhebung vollzogenen Änderungen der geltenden Rechtbestimmungen werden als unwesentlich erachtet. Die öffentliche Mitwirkung wird daher, gestützt auf § 3 BauG, mit dem öffentlichen Einwendungsverfahren zusammengelegt.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Stadtrat Laufenburg

Zugehörige Objekte

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2024.06.13 Gesamtrevision Nutzungsplanung, Aufhebung Sondernutzungspläne, Publikation der öffentliche Auflage 14.06. - 15.07.2024 Download 0 2024.06.13 Gesamtrevision Nutzungsplanung, Aufhebung Sondernutzungspläne, Publikation der öffentliche Auflage 14.06. - 15.07.2024
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Gesamtrevision Nutzungsplanung, Orientierungsveranstaltung vom 12.06.2024 und Sprechstunden am 01.07.2024 Download 2 Gesamtrevision Nutzungsplanung, Orientierungsveranstaltung vom 12.06.2024 und Sprechstunden am 01.07.2024
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