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Verkehrsbeschränkungen Altstadt Laufenburg
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
- Parkplatztafel mit Zusatzvermerk Parkierung bei zwei Parkplätzen am 06.02. ab 14.00 Uhr, am 07.02. ab 14.00 Uhr und am 06.03.2025 ab 12.00 Uhr vor der ehemaligen Kantonalbank verboten.
- Parkplatztafel mit Zusatzvermerk Parkierung bei zwei Parkplätzen am 21.02.2025 ab 08.00 Uhr vor dem Rathaus verboten.
- Parkplatztafel mit Zusatzvermerk Parkierung auf allen Parkplätzen am 21.02. ab 13.00 Uhr, am 22.02. ab 08.00 Uhr und am 03.03.2025 ab 08.00 Uhr des gesamten Laufenplatzes verboten.
- Parkplatztafel mit Zusatzvermerk Parkierung auf allen Parkplätzen am 21.02. ab 13.00 Uhr, am 22.02. ab 08.00 Uhr und am 03.03.2025 ab 08.00 Uhr des gesamten Laufenplatzes verboten.
- Signalisationstafel Sperrung der Altstadt beim Warteck und ab Wasenbrunnen am 27.02. von 15.30 - 05.00 Uhr, am 28.02. von 17.00 - 06.00 Uhr, am 01.03. von 15.00 - 05.00 Uhr und am 02.03.2025 von 10.00 - 02.00 Uhr.
- Signalisationstafel Sperrung der Burgmattstrasse und Oberen Wasengasse am am 01.03. von 18.30 - ca. 21.30 Uhr und am 02.03.2025 von 13.00 - ca. 16.00 Uhr.
- Signalisationstafel Sperrung der Altstadt beim Warteck und ab Wasenbrunnen am 04.03.2025 von 13.00 - 17.00 Uhr.
- Auflageakten: Signalisationsplan
Öffentliche Auflage vom 6. Februar bis 8. März 2025 bei der Stadtkanzlei Laufenburg. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Stadtrat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 062 869 11 00 | stadtkanzlei@laufenburg.ch |