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Elektrizitätsversorgung Laufenburg; Vergütung PVA

13. Januar 2026

Garantierte Mindestvergütung ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt schweizweit eine garantierte Mindestvergütung für Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 150 kW. Diese Regelung schützt Betreiber von kleinen Anlagen vor tiefen Marktpreisen und stellt sicher, dass sich die Investition über die gesamte Lebensdauer wirtschaftlich amortisieren lässt.

Wie erfolgt die Vergütung
Die Vergütung wird quartalsweise mit ihrer Stromrechnung gutgeschrieben. Grundlage bildet der, vom Bund, festgelegte Referenzmarktpreis des jeweils abgeschlossenen Quartals. Sollte dieser unter dem vereinbarten Mindestvergütungssatz liegen, kommt je nach Anlagengrösse, automatisch die Mindestvergütung zur Anwendung.

Berechnungsbeispiel
Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch, installierte Leistung 40 kWp
Berechnung: 180 / 40kWp = 4.5 Rp./kWh + 2 Rp./kWh (HKN) = 6.5 Rp./kWh
Resultat: Vergütung: 6.5 Rp./kWh

Mit der Rückspeisevergütung erhalten Sie für den vollständig ins Netz eingespeisten Solarstrom eine marktbasierte Vergütung.