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Stadt Laufenburg, Öffentliche Auflage; Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

6. März 2026

Gemäss § 25 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993, Baugesetz, SAR 713.100) beschliesst die Einwohnergemeindeversammlung die Nutzungsplanung gesamthaft oder in Teilen. Will sie wesentliche Änderungen anbringen, weist sie den betroffenen Teil zur Überprüfung oder Überarbeitung an den Stadtrat zurück.

 

Die Einwohnergemeinde Laufenburg hat an der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung befunden. Nach angeregter Diskussion wurden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan, der Spezialplan Hochwasser, der Spezialplan Energieanschluss sowie die Bau- und Nutzungsordnung beschlossen. Zudem hat die Einwohnergemeindeversammlung eine unwesentliche Änderung zur Präzisierung der Bau- und Nutzungsordnung beim Nutzungsbonus in § 42 BNO auf Antrag des Stadtrats beschlossen. Die Gemeindeversammlung hat weiter mehrere wesentliche Änderungen im Sinne von § 25 Abs. 2 BauG zur Überprüfung bzw. Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen.

 

Der Stadtrat hat die Rückweisungsanträge inzwischen überprüft und die kantonale Stellungnahme zur Bewilligungsfähigkeit dieser Anträge eingeholt. Die Anträge, die vom Kanton als bewilligungsfähig beurteilt wurden, werden gestützt auf § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

 

Beschluss- und Genehmigungsinhalt der Vorlage sind:

  • Änderung Bauzonenplan (gegenüber dem Stand Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025)
  • Änderung Bau- und Nutzungsordnung (gegenüber dem Stand Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025)

 

Orientierender Bestandteil der Vorlage sind:

  • Planungsbericht zu den Rückweisungsanträgen
  • Kantonaler Vorprüfungsbericht zu den Rückweisungsanträgen

 

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen öffentlich auf in der Zeit vom 6. März 2026 bis 7. April 2026 auf der Stadtkanzlei Laufenburg im Rathaus, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Ergänzend dazu sind die Unterlagen untenstehend einsehbar.

 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

Stadtrat Laufenburg

Name Download
00.091.133 Publikation kant. Amtsblatt, Gesamtrevision Nutzungsplanung, öffentliche Auflage 06.03. - 07.04.2026 (PDF, 201 kB) Download 0 00.091.133 Publikation kant. Amtsblatt, Gesamtrevision Nutzungsplanung, öffentliche Auflage 06.03. - 07.04.2026
2026.01.29 Kant. Stellungnahme_BVUARE.18.7114 (PDF, 158 kB) Download 1 2026.01.29 Kant. Stellungnahme_BVUARE.18.7114
Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_Bericht (PDF, 1.03 MB) Download 2 Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_Bericht
Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_BNO (PDF, 225 kB) Download 3 Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_BNO
Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_Plan (PDF, 2.67 MB) Download 4 Gesamtrevision_Laufenburg_Rueckweisungen_Plan