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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

27. Juli 2026

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit und Hitze mit ausbleibenden, ausreichenden Niederschlägen, gilt im Gemeindegebiet Lauenburg und Sulz die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills - eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt - ist zulässig. 

 

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung von Laufenburg und Sulz wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten. Besten Dank!

 

Weitere Details können dem Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gefunden werden.

 

Stadtrat Laufenburg

 

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Kantonale Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) Download 0 Kantonale Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot
Merkblatt (Stufe 5) (PDF, 698 kB) Download 1 Merkblatt (Stufe 5)