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Adressauskunft bestellen

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich. Für Auskünfte wird ein Interessennachweis benötigt (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, Betreibungsurkunden). Es werden nur Einzelauskünfte erteilt. Für Listenauskünfte bitten wir Sie, direkt mit dem zuständigen Einwohnerdienst in Kontakt zu treten.

Für die Bestellung klicken Sie auf das Feld "Extern". Sie werden auf die entsprechende Bestellplattform weitergeleitet. 

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